Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Die nachstehenden
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ab sofort für alle Lieferungen und Leistungen. Es sei denn, daß hiervon abweichende Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Gegen Bestätigungen des
Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des einheitlichen
Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen vom 17.7.1973 wird ausgeschlossen.
1. Angebot und Preise Sämtliche Angebote sind
unverbindlich hinsichtlich Preis- und Liefermöglichkeiten sowie Lieferfristen. Zwischenverkauf bleibt Vorbehalten. Die Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer ab Lager München (ausgenommen davon sind
Spezialangebote). Bei ungerechtfertigter Annahmeverweigerung sind uns die entstehenden Kosten (10% des Kaufpreises) zu ersetzen, der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden unbenommen. Eine
ungerechtfertigte Annahmeverweigerung liegt auch vor, wenn ein Kunde wegen einer etwas längeren Lieferzeit die Ware nicht annimmt, ohne vorher den Auftrag zu stornieren.
2. Lieferfristen und Termine Lieferfristen und Termine
sind unverbindlich, Teillieferungen sind zulässig. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Bereich oder in dem des Vorlieferanten,
Transportschwierigkeiten usw. berechtigen uns, die Lieferung
um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung In Höhe von 1/2% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen. Teile die kurzfristig vergriffen sind, werden automatisch als Rückstand vorgemerkt und schnellstens nachgeliefert. Im anderen Fall erfolgt auf der Rechnung eine Stornierung oder der Vermerk, daß der Artikel nach einer gewissen Zeit wieder neu anzufordern ist.
3. Versand Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald
die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat, bei Versand in das Ausland gelten ergänzend zu diesen Bedingungen die internationalen
Lieferbedingungen entsprechend den lncoterms 1990.
4. Verpackung Die Verpackung wird gesondert berechnet.
5. Zahlungsbedingungen und Basis der Rechnungslegung Der
Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf Mängelrügen innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Rechnung ohne Abzug fällig. Wird die Frist von 14 Tagen überschritten,
so können Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Lombardsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden, sofern von uns nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt,
wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. Wird in nicht-deutscher Währung fakturiert, erfolgt die Berechnung auf der Basis des
Tageskurses zur DM am Tag der Rechnungsstellung. Bei Abweichungen von mehr als 5% am Tage des Zahlungseinganges sind wir zu einer Nachberechnung befugt.
6. Eigentumsvorbehalt Alle von uns gelieferten Waren bleiben
bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus allen Warenlieferungen und aus allen Schecks und aus allen Wechseln getilgt
hat. Bei Warenpfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den
Käufer, steht uns das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Erzeugnisse zum Wert des Fertigfabrikates zu. Für die neue Sache gilt sonst das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Die Forderungen
des Kunden aus einer Weiterveräußerung, gleichgültig ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung veräußert worden ist, werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wird die so beschriebene Vorbehaltsware zusammen
mit anderen, nicht von uns erhaltenen Waren veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe unseres Lieferpreises. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Übersteigen die uns aufgrund des Eigentumsvorbehalts zustehenden Sicherungen den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 25%, verpflichten wir uns, die
Sicherungen freizugeben.
7. Mängel Beanstandungen sind innerhalb 8 Tagen nach Eingang
der Ware zu melden. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos
Ersatz zu leisten oder dem Käufer den Minderwert der Ware gutzuschreiben weitergehende Ansprüche aus Mängelhaftung sind ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Schadensersatzansprüche aus irgendwelchem Grund, es sei
denn, sie beruhen auf Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder es läge eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vor. Bereits benützte Teile, insbesondere wenn diese bereits eingebaut waren, sind
vom Umtausch ausgeschlossen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und soweit
gesetzlich zulässig Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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